OLG Schleswig - LG Kiel
16.7.2015
7 U 124/14

Dem Auftraggeber stehen im BGB-Werkvertrag vor der Abnahme jedenfalls dann Mängelrechte (hier: Anspruch auf Zahlung von Kostenvorschuss) zu, wenn die vom Auftragnehmer angebotene Mängelbeseitigung offensichtlich unzulänglich ist.

BGB § 634

Aktenzeichen: 7U124/14 Paragraphen: BGB§634 Datum: 2015-07-16

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