OLG Schleswig - LG Kiel
16.7.2015
7 U 124/14
Dem Auftraggeber stehen im BGB-Werkvertrag vor der Abnahme jedenfalls dann Mängelrechte (hier: Anspruch auf Zahlung von Kostenvorschuss) zu, wenn die vom Auftragnehmer angebotene Mängelbeseitigung
offensichtlich unzulänglich ist.
BGB § 634
Aktenzeichen: 7U124/14 Paragraphen: BGB§634 Datum: 2015-07-16