Verfasser: Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Horst Fabisch
Taschenbuch BAU 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
das neue Taschenbuch BAU 2025 ist erschienen. Neben der eigenen Nutzung ist es ein ideales Geschenk zum Jahresabschluss für Mitarbeiter und Geschäftspartner.
Mit dem TASCHENBUCH BAU haben Sie „alles im Griff“: Ein übersichtliches Kalendarium mit viel Platz für Termine und Notizen sowie ein zuverlässiges Nachschlagewerk bei fachtechnischen und -juristischen Fragen. Im handlichen Format ist das TASCHENBUCH BAU stets griffbereit – im Büro und auf den Baustellen! Mit dem praktischen Kunststoffeinband ist das „TBB“ ein unentbehrlicher und hilfreicher Begleiter bei der täglichen Arbeit.
Aus dem fachtechnischen Teil: Größen, Zeichen und Einheiten im Bauwesen – Mathematik – Beton- und Stahlbetonbau – Betonstahl – Betonstahltabellen – Bemessungstabellen – Mauerwerksbau – Baugruben und Gräben – Maßordnung und Maßtoleranzen – Rund ums Haus.
Aus dem juristischen Teil: Die VOB – Das BGB-Werkvertragsrecht, Werkvertrag – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) – Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer – weitere Informationen und berufswichtige Adressen.
Im Anhang hilft ein spezielles Leistungs- und Lieferverzeichnis bei der Suche nach Herstellern und Lieferanten.
Individueller Firmeneindruck ist möglich!
Ab 10 Exemplaren ist ein individueller Firmeneindruck auf der Titelseite möglich. Damit ist das „TBB“ auch ein ideales Geschenk für Mitarbeiter und Geschäftsfreunde.
Bestellungen und weitere Informationen unter
https://shop.patzerverlag.de/artikel/taschenbuch-bau-2025/
Alle Musterverträge zum neuen Architekten- und Ingenieurrecht jetzt in drei Versionen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als wir vor 15 Jahren unsere ersten HOAI Vertragsmuster vorgestellt haben, waren die Verträge 9 Seiten lang. Nach einer Vielzahl von Gesetzesänderungen, neuer Rechtsprechung, Verbraucherschutz, Wegfall der der Höchst- und Mindestsätze, habe sie die Verträge grundlegend geändert. Um weiterhin Rechtssicherheit gewährleisten zu können, sind die Verträge umfangreicher und vielfältiger - aber auch variabler - geworden.
Was bringt das neue Recht?
Die Honorare sind zukünftig frei zu vereinbaren (§ 7 Abs. 1 Satz 1 HOAI). Das vereinbarte Honorar muss sich nicht mehr im Rahmen der Mindest- und Höchstsätze der Honorartabellen bewegen. Die Preisvorgabe der HOAI hat nur noch Orientierungscharakter.
Honorarvereinbarung
Es ist auch weiterhin möglich, die Preisregelungen der HOAI als Grundlage für die Ermittlung der Honorarhöhe zu vereinbaren, wenn sich noch ein Vertragspartner findet, der sich darauf einlässt. Möglich ist es auch, einzelne Bestandteile aus der HOAI zu vereinbaren.
Um den neuen Anforderungen gerecht werden zu können, bieten wir nunmehr jeden Mustervertrag in 3 Versionen an:
Die Version a) behandelt den HOAI-freien Vertrag,
die Version b) die übliche Abrechnung nach der neuen HOAI 2021 und
die Version c) einen Pauschalvertrag nach der neuen HOAI 2021.
Alle Verträge sind in WORD verfasst und können somit leicht geändert oder angepasst werden.
Die Vertragsmuster können für alle Bereiche der HOAI entweder als Gesamtpaket oder als Einzelverträge geordert werden.
Das Bestellformular zu downloaden:
Bitte beachten Sie auch den Baurechtlichen Text