Verfasser: Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Horst Fabisch
Das TASCHENBUCH BAU 2025 ist der professionelle Ratgeber und zuverlässige Begleiter für die gesamte Baubranche. Stellen Sie sicher, dass
Sie rechtzeitig vor Jahresbeginn das neue und aktualisierte TASCHENBUCH BAU nutzen können, so können Sie bei fachtechnischen und -juristischen Fragen auf ein kompaktes Nachschlagewerk zugreifen und
behalen ebenso Ihre Termine im Überblick.
Alle Musterverträge zum neuen Architekten- und Ingenieurrecht jetzt in drei Versionen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als wir vor 15 Jahren unsere ersten HOAI Vertragsmuster vorgestellt haben, waren die Verträge 9 Seiten lang. Nach einer Vielzahl von Gesetzesänderungen, neuer Rechtsprechung, Verbraucherschutz, Wegfall der der Höchst- und Mindestsätze, habe sie die Verträge grundlegend geändert. Um weiterhin Rechtssicherheit gewährleisten zu können, sind die Verträge umfangreicher und vielfältiger - aber auch variabler - geworden.
Was bringt das neue Recht?
Die Honorare sind zukünftig frei zu vereinbaren (§ 7 Abs. 1 Satz 1 HOAI). Das vereinbarte Honorar muss sich nicht mehr im Rahmen der Mindest- und Höchstsätze der Honorartabellen bewegen. Die Preisvorgabe der HOAI hat nur noch Orientierungscharakter.
Honorarvereinbarung
Es ist auch weiterhin möglich, die Preisregelungen der HOAI als Grundlage für die Ermittlung der Honorarhöhe zu vereinbaren, wenn sich noch ein Vertragspartner findet, der sich darauf einlässt. Möglich ist es auch, einzelne Bestandteile aus der HOAI zu vereinbaren.
Um den neuen Anforderungen gerecht werden zu können, bieten wir nunmehr jeden Mustervertrag in 3 Versionen an:
Die Version a) behandelt den HOAI-freien Vertrag,
die Version b) die übliche Abrechnung nach der neuen HOAI 2021 und
die Version c) einen Pauschalvertrag nach der neuen HOAI 2021.
Alle Verträge sind in WORD verfasst und können somit leicht geändert oder angepasst werden.
Die Vertragsmuster können für alle Bereiche der HOAI entweder als Gesamtpaket oder als Einzelverträge geordert werden.
Das Bestellformular zu downloaden:
Bitte beachten Sie auch den Baurechtlichen Text